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1-Prozent-Rechner 2026: Dienstwagen Steuer kostenlos berechnen

Berechnen Sie Ihren geldwerten Vorteil in nur 30 Sekunden. Inkl. 0,25%-Regelung für Elektroautos und 0,5%-Regelung für Hybride.

Geldwerten Vorteil berechnen

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Willkommen bei 1prozentrechner.com

Berechnen Sie Ihren geldwerten Vorteil in nur 30 Sekunden

Sie nutzen einen Dienstwagen auch privat? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, den sogenannten geldwerten Vorteil zu versteuern. Doch wie hoch fällt diese zusätzliche Steuerlast tatsächlich aus – und welche Methode ist für Sie am günstigsten?

Unser kostenloser 1-Prozent-Rechner ermöglicht Ihnen eine präzise Berechnung Ihrer monatlichen und jährlichen Steuerlast. Geben Sie einfach den Bruttolistenpreis Ihres Fahrzeugs, die Entfernung zur Arbeit sowie Ihren persönlichen Steuersatz ein – und erhalten Sie sofort eine detaillierte Auswertung.

💡

Was viele nicht wissen:

Für zahlreiche Arbeitnehmer und Selbstständige ist ein Fahrtenbuch deutlich günstiger als die pauschale 1-Prozent-Regelung. Insbesondere wenn Sie Ihren Firmenwagen überwiegend betrieblich nutzen, können Sie mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch erhebliche Steuern sparen.

Steuervorteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Besonders attraktiv: Für reine Elektrofahrzeuge gilt seit 2020 eine reduzierte Bemessungsgrundlage von nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Plug-in-Hybride profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von der 0,5-Prozent-Regelung. Diese steuerlichen Begünstigungen machen klimafreundliche Dienstwagen besonders interessant.

✔️ Kostenlose Berechnung – ohne Registrierung
✔️ Aktuell für 2026 – alle Steuersätze auf dem neuesten Stand
✔️ Finanzamt-konform – basiert auf BMF-Richtlinien
✔️ Vergleich 1% vs. Fahrtenbuch – fundierte Entscheidungsgrundlage

Nutzen Sie jetzt unseren Rechner und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Lohnsteuer, die Entfernungspauschale und die optimale Versteuerungsmethode für Ihren Arbeitsweg. Bei Fragen zur korrekten Angabe gegenüber dem Finanzamt finden Sie in unseren ausführlichen Ratgebern alle relevanten Informationen.

Für wen gilt die 1-Prozent-Regelung?

👔

Arbeitnehmer mit Firmenwagen

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen? Dann müssen Sie den geldwerten Vorteil als Teil Ihres Gehalts versteuern.

💼

Selbstständige und Freiberufler

Als Selbstständiger nutzen Sie Ihr Betriebsfahrzeug auch privat? Die 1-Prozent-Regelung vereinfacht die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils erheblich.

🏢

Geschäftsführer

Für Geschäftsführer gelten besondere Regelungen bei der Dienstwagenversteuerung. Unser Rechner berücksichtigt die relevanten Faktoren für Ihre Situation.

Rechenbeispiel: So funktioniert die Berechnung

Drei typische Szenarien für Verbrenner, Elektro und Hybrid

BMW 3er (Verbrenner)

1,0% Regelung
Bruttolistenpreis: 52.000 €
Entfernung Arbeit: 25 km
Grenzsteuersatz: 42%
1% von 52.000 €: 520 € / Monat
+ 0,03% × 52.000 € × 25 km: 390 € / Monat
Geldwerter Vorteil: 910 € / Monat
Steuerlast (42%): 382,20 € / Monat
🔋

Mercedes GLE Hybrid

0,5% Regelung
Bruttolistenpreis: 78.000 €
Entfernung Arbeit: 25 km
Grenzsteuersatz: 42%
0,5% von 78.000 €: 390 € / Monat
+ 0,03% × 39.000 € × 25 km: 292,50 € / Monat
Geldwerter Vorteil: 682,50 € / Monat
Steuerlast (42%): 286,65 € / Monat

1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuch: Was lohnt sich mehr?

Die richtige Wahl kann Ihnen mehrere hundert Euro pro Jahr sparen

Kriterium 1-Prozent-Regelung Fahrtenbuch
Aufwand Gering – Keine Dokumentation nötig Mittel – Tägliche Aufzeichnung
Beste Wahl bei Hoher privater Nutzung (> 50%) Überwiegend geschäftlicher Nutzung
Berechnung Pauschal nach Bruttolistenpreis Tatsächliche Kosten × Privatanteil
Flexibilität Keine – Feste Pauschale Hoch – Variiert mit Nutzung
Finanzamt-Prüfung Unkompliziert Strenge Anforderungen

💡 Tipp: Digitales Fahrtenbuch

Mit einer Fahrtenbuch-App sparen Sie Zeit und erfüllen alle Finanzamt-Anforderungen automatisch. Moderne GPS-Tracker dokumentieren jede Fahrt lückenlos.

Steuervorteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge

0,25%-Regelung für reine Elektroautos

Für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis unter 70.000 € gilt nur ein Viertel der üblichen Bemessungsgrundlage. Das bedeutet erhebliche Steuerersparnisse!

  • Gilt für nach 01.01.2019 angeschaffte Fahrzeuge
  • Verlängert bis mindestens Ende 2030
  • Auch für Fahrten zur Arbeit reduziert (0,03% von 25%)
🔋

0,5%-Regelung für Plug-in-Hybride

Hybridfahrzeuge profitieren von der halbierten Bemessungsgrundlage, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • CO2-Ausstoß maximal 50 g/km oder
  • Elektrische Mindestreichweite von 80 km (ab 2025)

Monatliche Ersparnis bei 50.000 € Bruttolistenpreis

Verbrenner (1%)
500 €
Hybrid (0,5%)
250 €
Elektro (0,25%)
125 €

* Nur pauschaler geldwerter Vorteil, ohne Fahrten zur Arbeit

Häufige Fragen zur 1-Prozent-Regelung

Die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmer und Selbstständige

Ist die 1-Prozent-Regelung Pflicht? +

Nein, die 1-Prozent-Regelung ist keine Pflicht. Arbeitnehmer und Selbstständige können alternativ ein Fahrtenbuch führen, um den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil nachzuweisen. Das Fahrtenbuch muss jedoch ordnungsgemäß und lückenlos geführt werden, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Die 1-Prozent-Regelung ist lediglich die pauschale Vereinfachungsmethode.

Wie funktioniert die 0,25%-Regelung für Elektroautos? +

Für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden und deren Bruttolistenpreis unter 70.000 Euro liegt, wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises berechnet statt mit 1%. Bei einem Elektroauto mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis beträgt der monatliche geldwerte Vorteil somit nur 125 Euro statt 500 Euro. Diese Regelung gilt bis mindestens Ende 2030.

Wann gilt die 0,5%-Regelung für Hybridfahrzeuge? +

Die 0,5%-Regelung gilt für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Der CO2-Ausstoß darf maximal 50 g/km betragen, oder das Fahrzeug muss eine elektrische Mindestreichweite aufweisen (ab 2025: mindestens 80 km). Erfüllt ein Hybrid diese Kriterien nicht, wird der volle Bruttolistenpreis mit 1% versteuert.

Was ist der Bruttolistenpreis und wo finde ich ihn? +

Der Bruttolistenpreis ist der ursprüngliche Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Mehrwertsteuer und aller Sonderausstattungen. Dieser Wert steht in der Regel im Kaufvertrag, in der Fahrzeugrechnung oder kann beim Hersteller erfragt werden. Wichtig: Auch bei Gebrauchtfahrzeugen oder Leasingfahrzeugen gilt immer der ursprüngliche Bruttolistenpreis bei Erstzulassung als Berechnungsgrundlage.

Wie wird die Entfernung zur Arbeit bei der 1-Prozent-Regelung versteuert? +

Zusätzlich zum 1% des Bruttolistenpreises werden Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert. Beispiel: Bei 30 km Arbeitsweg und 40.000 Euro Bruttolistenpreis entstehen zusätzlich 0,03% × 40.000 € × 30 km = 360 Euro monatlich. Alternativ kann die Einzelbewertung mit 0,002% pro Fahrt gewählt werden, was bei weniger als 15 Arbeitstagen pro Monat günstiger ist.

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