Berechnen Sie Ihren geldwerten Vorteil in nur 30 Sekunden. Inkl. 0,25%-Regelung für Elektroautos und 0,5%-Regelung für Hybride.
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Sie nutzen einen Dienstwagen auch privat? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, den sogenannten geldwerten Vorteil zu versteuern. Doch wie hoch fällt diese zusätzliche Steuerlast tatsächlich aus – und welche Methode ist für Sie am günstigsten?
Unser kostenloser 1-Prozent-Rechner ermöglicht Ihnen eine präzise Berechnung Ihrer monatlichen und jährlichen Steuerlast. Geben Sie einfach den Bruttolistenpreis Ihres Fahrzeugs, die Entfernung zur Arbeit sowie Ihren persönlichen Steuersatz ein – und erhalten Sie sofort eine detaillierte Auswertung.
Für zahlreiche Arbeitnehmer und Selbstständige ist ein Fahrtenbuch deutlich günstiger als die pauschale 1-Prozent-Regelung. Insbesondere wenn Sie Ihren Firmenwagen überwiegend betrieblich nutzen, können Sie mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch erhebliche Steuern sparen.
Besonders attraktiv: Für reine Elektrofahrzeuge gilt seit 2020 eine reduzierte Bemessungsgrundlage von nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises. Plug-in-Hybride profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von der 0,5-Prozent-Regelung. Diese steuerlichen Begünstigungen machen klimafreundliche Dienstwagen besonders interessant.
Nutzen Sie jetzt unseren Rechner und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Lohnsteuer, die Entfernungspauschale und die optimale Versteuerungsmethode für Ihren Arbeitsweg. Bei Fragen zur korrekten Angabe gegenüber dem Finanzamt finden Sie in unseren ausführlichen Ratgebern alle relevanten Informationen.
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen? Dann müssen Sie den geldwerten Vorteil als Teil Ihres Gehalts versteuern.
Als Selbstständiger nutzen Sie Ihr Betriebsfahrzeug auch privat? Die 1-Prozent-Regelung vereinfacht die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils erheblich.
Für Geschäftsführer gelten besondere Regelungen bei der Dienstwagenversteuerung. Unser Rechner berücksichtigt die relevanten Faktoren für Ihre Situation.
Drei typische Szenarien für Verbrenner, Elektro und Hybrid
Die richtige Wahl kann Ihnen mehrere hundert Euro pro Jahr sparen
| Kriterium | 1-Prozent-Regelung | Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Aufwand | Gering – Keine Dokumentation nötig | Mittel – Tägliche Aufzeichnung |
| Beste Wahl bei | Hoher privater Nutzung (> 50%) | Überwiegend geschäftlicher Nutzung |
| Berechnung | Pauschal nach Bruttolistenpreis | Tatsächliche Kosten × Privatanteil |
| Flexibilität | Keine – Feste Pauschale | Hoch – Variiert mit Nutzung |
| Finanzamt-Prüfung | Unkompliziert | Strenge Anforderungen |
Mit einer Fahrtenbuch-App sparen Sie Zeit und erfüllen alle Finanzamt-Anforderungen automatisch. Moderne GPS-Tracker dokumentieren jede Fahrt lückenlos.
Für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis unter 70.000 € gilt nur ein Viertel der üblichen Bemessungsgrundlage. Das bedeutet erhebliche Steuerersparnisse!
Hybridfahrzeuge profitieren von der halbierten Bemessungsgrundlage, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
* Nur pauschaler geldwerter Vorteil, ohne Fahrten zur Arbeit
Die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmer und Selbstständige
Nein, die 1-Prozent-Regelung ist keine Pflicht. Arbeitnehmer und Selbstständige können alternativ ein Fahrtenbuch führen, um den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil nachzuweisen. Das Fahrtenbuch muss jedoch ordnungsgemäß und lückenlos geführt werden, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Die 1-Prozent-Regelung ist lediglich die pauschale Vereinfachungsmethode.
Für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 angeschafft wurden und deren Bruttolistenpreis unter 70.000 Euro liegt, wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises berechnet statt mit 1%. Bei einem Elektroauto mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis beträgt der monatliche geldwerte Vorteil somit nur 125 Euro statt 500 Euro. Diese Regelung gilt bis mindestens Ende 2030.
Die 0,5%-Regelung gilt für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Der CO2-Ausstoß darf maximal 50 g/km betragen, oder das Fahrzeug muss eine elektrische Mindestreichweite aufweisen (ab 2025: mindestens 80 km). Erfüllt ein Hybrid diese Kriterien nicht, wird der volle Bruttolistenpreis mit 1% versteuert.
Der Bruttolistenpreis ist der ursprüngliche Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Mehrwertsteuer und aller Sonderausstattungen. Dieser Wert steht in der Regel im Kaufvertrag, in der Fahrzeugrechnung oder kann beim Hersteller erfragt werden. Wichtig: Auch bei Gebrauchtfahrzeugen oder Leasingfahrzeugen gilt immer der ursprüngliche Bruttolistenpreis bei Erstzulassung als Berechnungsgrundlage.
Zusätzlich zum 1% des Bruttolistenpreises werden Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert. Beispiel: Bei 30 km Arbeitsweg und 40.000 Euro Bruttolistenpreis entstehen zusätzlich 0,03% × 40.000 € × 30 km = 360 Euro monatlich. Alternativ kann die Einzelbewertung mit 0,002% pro Fahrt gewählt werden, was bei weniger als 15 Arbeitstagen pro Monat günstiger ist.
Vergleichen Sie kostenlos Leasingangebote für Ihren neuen Dienstwagen. Elektro, Hybrid oder Verbrenner – wir finden das passende Angebot für Ihr Budget.
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